Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 01.02.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Eichacker“ im Nordosten der Siedlungslage des Stadtteils Frohnhausen beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Entwicklung eines nachfrageorientierten dörflichen Wohngebietes.
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom: Montag, den 17.11.2025 bis einschließlich Freitag, den 19.12.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
