Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim hat in ihrer Sitzung am 09.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Kornquartier“ im Ortsteil Södel beschlossen. Allgemeines Planungsziel ist daher die Reaktivierung des ehemaligen Gewerbestandortes durch Neubebauung als örtliches Wohnquartier. Der Bebauungsplan dient damit Maßnahmen der Innenentwicklung und soll nach den Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, ohne Umweltprüfung aufgestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich, mit einer Größe von rd. 0,4 ha, liegt am östlichen Rand der bebauten Siedlungslage und umschließt die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Södel, Flur 1: Flurstücke: 541, 546, 547/2, 551, 552, 553/1, 553/2 und 554/1.
Die u.a. Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden im Zeitraum vom Montag, den 05.10.2026 bis einschließlich Freitag, den 06.11.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de bzw. alternativ über das unten stehende Kontaktfeld übermittelt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
