Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingen (Upland) hat in ihrer Sitzung am 15.05.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnenhof“ nordwestlich der Siedlungslage des Ortsteils Schwalefeld beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung eines Gästehauses.
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom: Montag, den 20.10.2025 bis einschließlich Freitag, den 21.11.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.