Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 10.11.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Rettungswache Steinwegswiesen“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist der Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für den geplanten Neubau einer Rettungswache sowie von Gewerbeflächen zur Deckung bestehender Nachfragen am nördlichen Siedlungsrand der Kernstadt.
Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen der Flächennutzungsplanänderung:
• Entwurf des Flächennutzungsplanänderung (Planteil und Begründung)
• Umweltbericht,
• Artenschutzbeitrag
• Verkehrsuntersuchung
und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:
Montag, den 02.11.2026 bis einschließlich Freitag, den 04.12.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Für die Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.
In dem ergänzend dazu erfolgten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit artenschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
• Artenschutz, Avifauna
• Klimavorsorge, Klimaanpassung
• Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
• naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
• Berücksichtigung von Starkregengefahren
• Prüfung von alternativen Möglichkeiten der Innenentwicklung
• Grund-/Trinkwasserschutz
• Bodenschutz und Altlasten
• Landwirtschaft
• Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung
