Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 10.12.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Schutzbereich Ost“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplans im Nordwesten der Siedlungslage des Stadtteils Oberrosphe beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrstützpunktes für die Stadtteile Mellnau, Unterrosphe und Oberrosphe.
Die Entwurfsunterlagen sowie die die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Zeitraum vom: Montag, den 10.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 18.09.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Für die Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
