Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Wetzlarer Straße, 3. Änderung“

Genaue Lage:

Stadt Solms, Stadtteil Oberbiel

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Zeitraum vom:

01/06/2026

bis

03/07/2026

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms hat in ihrer Sitzung am 11.02.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Wetzlarer Straße“ sowie der dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans am östlichen Siedlungsrand von Oberbiel beschlossen.

Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist die Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die geplante Errichtung von Wohngebäuden, unter anderem für Mitarbeitende eines örtlichen Gewerbebetriebes.

Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom: Montag, den 01.06.2026 bis einschließlich Freitag, den 03.07.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular