Bebauungsplan Nr. 23 „Garbenteich Ost“

(Ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB)
Genaue Lage:

Stadt Pohlheim, Stadtteil Garbenteich

Erneute Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Zeitraum vom:

15/07/2024

bis

23/08/2024

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Planungsinhalt: Der vorliegende Bebauungsplan dient der Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die Entwicklung dringend benötigter Gewerbeflächen. Verfahren: Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Mit der Beteiligung wird Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt den Inhalt nachvollziehen kann. Wir bitten Sie daher um Stellungnahme im Zeitraum vom: vom 15.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 Die Abgabe der Stellungnahme soll per E-Mail unter Angabe des Projektes und Ihrer Funktion oder Dienststelle erfolgen.

Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den neu bearbeiteten sowie den geänderten bzw. ergänzten Teilen der Entwurfsunterlagen abgegeben werden dürfen.

Hierzu dient die folgende Übersicht zu den Entwurfsbestandteilen und deren Status:

  • Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen und Begründung (Anm.: keine Änderung von Festsetzungsinhalten, lediglich redaktionelle Ergänzungen / Anpassungen zum ergänzenden Verfahren in der Begründung),
  • Umweltbericht, mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag (neu: 05/2024) inkl.:
    • Bestandsplan Biotoptypen (neu: 04/2024)
    • Übersichtskarte zur Lage der Kompensationsflächen (neu: 03/2024)
  • Gutachten zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden (neu: 02/2024)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (neu: 05/2024) mit
    • 15 Karten zu Revierkartierung, Brutvogelerfassung, Potenzialabschätzung, CEF-Flächen und Blühstreifen (neu: 03/2024)
    • Ergänzende Arterhebungen (neu: 05/2022)
    • Kartierbericht (neu: 02/2024)
  • Verkehrsuntersuchung (05/2020 – unverändert)
  • Immissionsberechnung (01/2021 – unverändert)

Gem. § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Planungsunterlagen: Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsbestandteile stellen PDF Dateien dar, die z.B. mit dem kostenlosen Programm „Adobe Reader“ am Rechner gelesen und ausgedruckt werden können.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular