Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münchhausen hat in ihrer Sitzung am 24.06.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Kautz“ am südlichen Siedlungsrand des Ortsteils Simtshausen beschlossen.
Allgemeines Planungsziele sind die Bereinigung der, durch die Abstufung der westlich angrenzenden ehemaligen Bundesstraße zur Gemeindestraße, nicht mehr erforderlichen Darstellung einer Bauverbotszone und der Festsetzung eines zu begrünenden Lärmschutzwalls.
Darüber hinaus sollen durch eine Neugliederung der noch nicht bebauten Grundstücke, die Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes, der von der Marburger Straße erschlossen werden soll, geschaffen werden. Die randlich angrenzenden Flächen sollen für eine ergänzende Wohnbebauung, die an die Mellnauer Straße bzw. den Kautzgraben angebunden werden sollen, neu strukturiert werden.
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom: Montag, den 15.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 23.01.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
