Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung eines Areals für das generationsübergreifende Wohnen in Kombination mit Einrichtung(en) zum betreuten Wohnen, der stationären und/ oder Tagespflege sowie ergänzende Nutzungen/ Einrichtungen. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, in dem die Rahmenbedingungen für das Leben aller Altersgruppen im Plangebiet geschaffen werden sollen. Dieser Zielausrichtung folgend soll darüber hinaus im Süden des Plangebietes ein Neubau der örtlichen Kindertagesstätte realisiert werden..
Die Stadt Homberg (Ohm) hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.
Die vollständigen Entwurfsunterlagen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Zeitraum vom Montag, den 18.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 20.12.2024 öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: bauamt@homberg.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.