Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 12.12.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34b „Rhönblick“ – 2. Bauabschnitt sowie die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist die Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die Erschließung und Bebauung dringend benötigte Wohnbaugrundstücke durch Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ für die bislang als „Sondergebiete, die der Erholung dienen“ gem. § 10 BauNVO ausgewiesenen Flächen, am östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Hofbieber. Die im Plangebiet vorhandenen Sportanlagen sowie eine Waldinsel werden im Bestand gesichert..
Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan inkl. Entwurf zum Umweltbericht, Bestandserfassung zur Tierwelt und einer Immissionsprognose werden im Zeitraum vom: Montag, den 02.11.2026 bis einschließlich Freitag, den 04.12.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
