Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Heizkraftwerk, das mit erneuerbaren Energieträgern in der Stadt Gedern im Stadtteil Ober-Seemen betrieben werden soll. Geplant ist hierzu die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebiets“ gem. § 11 Baunutzungsverordnung.
Die Stadt Gedern hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden im Zeitraum von Montag, dem 01.09.2025 bis einschließlich Donnerstag, dem 02.10.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: info@gedern.de eingereicht werden. Sie können auch an unser Büro unter der Adresse: beteiligung@grosshausmann.de eingereicht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.