Bebauungsplan „Auenhof“

Genaue Lage:

Stadt Gedern, Stadtteil Ober-Seemen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Zeitraum vom:

10/06/2025

bis

08/07/2025

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gedern hat in ihrer Sitzung am 06.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Auenhof“ beschlossen.

Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Biomasseheizwerks in einem kleinen Hallenneubau in Ober-Seemen. Das Heizwerk dient der Versorgung eines neuen Nahwärmenetzes und soll u.a. der Spitzenlastabdeckung und eine redundante Wärmeversorgung im Falle von Störungen vorhalten. Die Anlage wird auf der Betriebsstätte des „Auenhofs“ errichtet. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird ein „sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung festgesetzt.

Die Rahmenbedingungen zur Aufstellung des Bebauungsplans im vereinfachten (§ 13 BauGB) oder beschleunigten Verfahrens (§ 13a BauGB) liegen nicht vor. Die Bauleitplanung ist daher im 2-stufigen Regelverfahren inkl. Umweltprüfung aufzustellen.

Die o.g. landwirtschaftliche Betriebsstätte liegt südlich der Ortslage Ober-Seemen am Kirchbrächter Weg. Der Geltungsbereich hat eine Größe von rd. 0,2 ha und umfasst in der Gemarkung Ober-Seemen, Flur 6, Teilflächen der Flurstücke 45 und 47/1.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular