Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Wetzlarer Straße, 3. Änderung“ SolmsGenaue Lage: Stadt Solms, Stadtteil OberbielBeschreibung: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGBZeitraum vom: 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026mehr lesen
Bebauungsplan Nr. 12 „Wetzlarer Straße, 3. Änderung“ SolmsGenaue Lage: Stadt Solms, Stadtteil OberbielBeschreibung: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGBZeitraum vom: 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026mehr lesen
Bebauungsplan „Auf dem Kautz, 1. Änderung“ MünchhausenGenaue Lage: Gemeinde Münchhausen, Ortsteil SimtshausenBeschreibung: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGBZeitraum vom: 11.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026mehr lesen
Bebauungsplan „Wohngebiet Steigerwald, 1. Änderung“ GedernGenaue Lage: Stadt Gedern, Stadtteil Mittel-SeemenBeschreibung: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGBZeitraum vom: 27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026mehr lesen
Bebauungsplan „Galgenberg II, 1. Änderung“ RauschenbergGenaue Lage: Stadt Rauschenberg, KernstadtBeschreibung: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGBZeitraum vom: 27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026mehr lesen
Bebauungsplan „Am weißen Grund, 1. Änderung“ RauschenbergGenaue Lage: Stadt Rauschenberg, Stadtteil SchwabendorfBeschreibung: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGBZeitraum vom: 27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026mehr lesen