Bebauungsplan „Auf der Reihpfütze, 3. Änderung“

– Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB –
Genaue Lage:

Gemeinde Mücke, Ortsteile Atzenhain und Nieder-Ohmen

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Zeitraum vom:

10/08/2026

bis

11/09/2026

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 17.02.2025 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Reihpfütze“ am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Atzenhain gefasst.

Allgemeine Planungsziele sind planinterne Optimierungen zur Vergrößerung der nutzbaren Gewerbe-/Mischgebietsflächen und Reduzierung der Erschließungskosten sowie die Aufhebung einer nicht umsetzbaren planexternen Ausgleichsmaßnahme. Diese Änderungsinhalte berühren nicht die Grundzüge des Bebauungsplans, insofern wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Die Gemeinde hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung werden im Zeitraum vom Montag den 10.08.2026 bis einschließlich Freitag den 11.09.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail eingereicht werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular