Die Gemeindevertretung der Gemeinde Allendorf (Eder) hat in ihrer Sitzung am 28.05.2026 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 303 „Am Nährchen“ am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Somplar gefasst.
Allgemeine Planungsziele sind die Anpassung des Bebauungsplans an die in Teilen abweichend erfolgte Erschließung und Bauflächenaufteilung sowie die Überarbeitung der textlichen Festsetzungen zur Definition der Gebäudehöhen sowie zur Gestaltung der Gebäude und Grundstücksfreiflächen im Hinblick auf eine bessere Handhabbarkeit. Diese Änderungsinhalte berühren nicht die Grundzüge des Bebauungsplans, insofern wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Die Gemeinde hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung werden im Zeitraum vom Montag den 29.06.2026 bis einschließlich Freitag den 31.07.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail eingereicht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
