Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Lagerplatz und Grünschnittannahme Lanneshofweg“ beschlossen.
Allgemeines Planungsziel des Bebauungsplans ist die Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die inhaltliche Neuausrichtung der bestehenden Annahmestelle für Grünschnitt und deren Erweiterung um einen Lagerplatz für überwiegend unbelastetes Aushubmaterial (verschiedene Bodenarten, Straßenkehricht, u.ä.) östlich der Siedlungslage von Künzell-Bachrain.
Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans:
• Entwurf des Bebauungsplans (Planteil, textliche Festsetzungen und Begründung)
• Umweltbericht,
• Artenschutzbeitrag,
• Anlagen:
o Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG für eine Anlage zur Aufbereitung und Lagerung von Abfällen im Lanneshofweg – Kurzbeschreibung des Vorha-bens,
o Geruchs- und Staubimmissionsgutachten,
o Geräuschimmissionsgutachten sowie
o die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden um-weltbezogenen Stellungnahmen
werden in der Zeit von:
Mittwoch, den 11.11.2026 bis einschließlich Freitag, den 18.12.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.
In dem ergänzend dazu erfolgten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit artenschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt.
Da die geplante Anlage gem. § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig ist und eine Antragstellung mit der Planreife zu diesem Bebauungsplanverfahrens angestrebt wird, wurden bereits im Vorfeld des Bebauungsplans Fachgutachten zu Geruchs-, Staub- und Geräuschimmissionen beauftragt, die als Anlagen Bestandteile des Bebauungsplanverfahrens sind.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
• Grund-/Trinkwasserschutz / Lage im Trinkwasserschutzgebiet
• Ableitung und Behandlung von Abwaser
• Kampfmittelbelastung und -räumung
• Betroffenheit von Wald
• Altlasten
• Vorsorgender Bodenschutz
• Immissionsschutz (Lärm, Staub, Gerüche)
• naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
