Bebauungsplan „Gemeindeweide, 1. Änderung“

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Genaue Lage:

Gemeinde Hüttenberg, Ortsteil Rechtenbach

Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Zeitraum vom:

28/09/2026

bis

30/10/2026

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg hat in ihrer Sitzung am 01.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gemeindeweide“ im Ortsteil Rechtenbach beschlossen. Die Planänderung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung eines Feuerwehrhauses auf einer bislang als „Gemeinbedarfsfläche – Festplatz“ festgesetzten Fläche am südwestlichen Siedlungsrand von Rechtenbach. Die Bauleitplanung wird gemäß § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes der 1. Änderung mit einer Größe von rd. 0,8 ha, umschließt Teile der Flurstücke 62/2 und 63/7 in der Gemarkung Großrechtenbach, Flur 22.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Auf den langen Strichen, 9. Änderung“ (Begründung, Textliche Festsetzungen, Planteil) werden im Zeitraum vom Montag, den 28.09.2026 bis einschließlich Freitag, den 30.10.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse bauamt@huettenberg.de oder an das mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro, unter der E-Mailadresse: beteiligung@grosshausmann.de bzw. alternativ über das unten stehende Kontaktfeld übermittelt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular