Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weimar (Lahn) hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Vorm Lehnwald“ und die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Vorm Lehnwald“ beschlossen.
Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines „Dörflichen Wohngebietes“ (MDW) am östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Weiershausen.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden. Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan und ein Konzeptentwurf zur Umweltprüfung für die Bauleitpläne werden im Zeitraum vom Mittwoch, den 18.03.2026 bis einschließlich Freitag, den 24.04.2026 zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichtungsfrist abgegeben werden.
Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
