Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihrer Sitzung am 13.02.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nördlich der Holzheimer Straße“ am östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Lang-Göns beschlossen.
Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist der Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die geplante Errichtung einer Intensiv-Pflegeeinrichtung für Patienten, welche dauerhaft künstlich beatmet werden müssen.
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom: Montag, den 23.03.2026 bis einschließlich Freitag, den 24.04.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
