Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen der 80. FNP-Änderung:
- Entwurf der FNP-Änderung (Planteil und Begründung),
- Umweltbericht,
- Bestands- und Konfliktplan (Biotop- und Realnutzung),
- Grünordnungsplan
und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:
Montag, den 02.03.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 08.04.2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf unter dem nachfolgend genannten Link:
https://www.stadtallendorf.de
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen und Anregungen können im o.g. Zeitraum abgegeben werden. Diese sollen elektronisch als E-Mail an die Adresse: magistrat@stadtallendorf.de übermittelt werden. Sie können auch in schriftlicher Form an die Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Für die 80. FNP-Änderung wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB): In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild gemacht. Im Umweltbericht werden weiterhin die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung erläutert (inkl. „Eingriffs-Ausgleich nach den Vorgaben des BauGB“). Weiterhin werden Aussagen zum vorsorgenden Hochwasserschutz getroffen. In der Plankarte „Biotop- und Realnutzung“ werden die Ergebnisse örtlicher Kartierungen dargelegt. Im Grünordnungsplan wird das grünordnerischen Konzept für das Plangebiet dargestellt.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen: Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen insbesondere zu folgenden Themenkomplexen vor:
- Artenschutz, Biotopschutz
- Flora, Fauna
- Entwässerung des Plangebiets (Abwasser, Oberflächenentwässerung)
- Vorsorgender Hochwasserschutz
- Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
- naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
- Immissionsschutz (Emissionen der Landesstraße)
- Grund-/Trinkwasserschutz (Lage im Wasserschutzgebiet)
- Bodenschutz und Altlasten
- Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
Für die 80. FNP-Änderung wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
