Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung einer Solarthermieanlage im Südosten von Rüdigheim. Damit sollen, nach aktuellem Stand mehr als 100 Haushalte eine klimaneutral Wärmeversorgung erhalten. Das Vorhaben ist, gem. § 2 EEG, im „überragenden öffentlichen Interesse“.
Die Stadt Kirchhain hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.
Die vollständigen Entwurfsunterlagen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Zeitraum vom Montag, den 11.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 20.12.2024 öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: magistrat@kirchhain.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.