Allgemeines Planungsziel ist die Erweiterung des Gewerbeparks Rattlar zur Schaffung der planungsrechlichen Rahmenbedingungen für die dringend erforderliche Verlegung des Betriebsstandortes eines örtlichen Gewerbebetriebes.
Die Gemeinde Willingen (Upland) hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.
Die Entwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden im Zeitraum vom 31.03.2025 bis einschließlich 05.05.2025 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Internet zur Einsichtnahme und Stellungnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: post@gemeinde-willingen.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.