Flächennutzungsplanänderung „Stryck Bahnhof“

Genaue Lage:

Gemeinde Willingen (Upland)

Erneute Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Zeitraum vom:

12/08/2024

bis

13/09/2024

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingen (Upland) hat in ihrer Sitzung am 18.03.2024 den Beschluss zur erneuten Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB des Bebauungsplans „Stryck Bahnhof“ inkl. der parallel betriebenen Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich beschlossen.

Die Bauleitplanung dient der Schaffung eines planungsrechtlichen Rahmens für die Umsetzung einer Rettungswache und eines Besucherzentrums für die nahe gelegene Event-Hängebrücke „Skywalk Willingen“ inkl. der Neuordnung der Stellplatzflächen für Skisprungveranstaltungen sowie der Event-Hängebrücke. In die Neuordnung der Stellplatzflächen einbezogen ist auch die  Neuordnung der Bushaltestelle sowie der geplanten fußläufigen Verbindung zur Bahnhaltestelle Stryck als Fußgängertunnel.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan inkl. Umweltprüfung liegen im Zeitraum vom 12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024 öffentlich aus.

Stellungnahmen können von Jedermann, vorzugsweise digital, an die Gemeinde Willingen (Upland) unter der E-Mail-Adresse: post@gemeinde-willingen.de oder an das, mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro unter: beteiligung@grosshausmann.de eingereicht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular