Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Krötenstück“

Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Genaue Lage:

Stadt Wetter (Hessen), Stadtteil Warzenbach

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Zeitraum vom:

29/06/2026

bis

31/07/2026

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 30.09.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans „Krötenstück“ am westlichen Siedlungsrand von Warzenbach beschlossen.

Die FNP-Änderung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachfrageorientierte ergänzende Bebauung am westlichen Siedlungsrand im Stadtteil Warzenbach. Dies soll durch Änderung der bisherigen Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“ in „gemischte Bauflächen“ (M) erfolgen, um damit die Voraussetzungen für eine Genehmigung einzelner Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu schaffen.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rd. 0,45 ha und ist bereits zum Teil bebaut. Bezogen auf den Gesamtflächennutzungsplan der Stadt Wetter (Hessen) ist die Änderung inhaltlich als nicht wesentlich einzustufen, da es sich um eine kleinflächige Entwicklung handelt, die bereits durch vorhandene Bebauung und angrenzende Entwicklungen im Norden und Süden vorgezeichnet ist.
Da somit die Grundzüge des Gesamtflächennutzungsplans nicht berührt sind, erfolgt die Planänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom: Montag, den 29.06.2026 bis einschließlich Freitag, den 31.07.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular