Bebauungsplan Nr. 33 „Rettungswache Steinwegswiesen“

Genaue Lage:

Stadt Wetter (Hessen), Kernstadt

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Zeitraum vom:

02/11/2026

bis

04/12/2026

.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 10.11.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Rettungswache Steinwegswiesen“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist der Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für den geplanten Neubau einer Rettungswache sowie von Gewerbeflächen zur Deckung bestehender Nachfragen am nördlichen Siedlungsrand der Kernstadt.

Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans:
• Entwurf des Bebauungsplans (Planteil, textliche Festsetzungen und Begründung)
• Umweltbericht,
• Artenschutzbeitrag,
• Verkehrsuntersuchung
und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:
Montag, den 02.11.2026 bis einschließlich Freitag, den 04.12.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.
In dem ergänzend dazu erfolgten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit artenschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
• Artenschutz, Avifauna
• Klimavorsorge, Klimaanpassung
• Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
• naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
• Berücksichtigung von Starkregengefahren
• Prüfung von alternativen Möglichkeiten der Innenentwicklung
• Grund-/Trinkwasserschutz
• Bodenschutz und Altlasten
• Landwirtschaft
• Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular