Bebauungsplan Nr. 49/50 „Gewerbegebiet Nordost, 5. Änderung“

Genaue Lage:

Stadt Stadtallendorf, Kernstadt

Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Zeitraum vom:

22/07/2024

bis

30/08/2024

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49/50 „Gewerbegebiet Nordost, 5. Änderung“ beschlossen.

Allgemeines Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist insbesondere eine räumliche Verlagerung einer Fläche für eine Eingrünung innerhalb des Plangebiets (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB). Hierzu wird die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen im Gewerbegebiet entsprechend angepasst und die Geometrie des künftigen Baufeldes modifiziert. Die o.g. Eingrünung wird an den westlichen Rand des Gewerbegebiets verlagert.

Die o.g. geringfügige Änderung berührt die Grundzüge der Plankonzeption nicht. Die Änderung wird daher nach den Vorschriften des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.

Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 49/50 „Gewerbegebiet Nordost, 5. Änderung “ inkl. Begründung werden im Zeitraum vom Montag, den 22.07.2024 bis einschließlich Freitag, den 30.08.2024 öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: magistrat@stadtallendorf.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

 

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular