Bebauungsplan Nr. 23 „Bahnhofsallee / Brückenstraße“

– Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB –
Genaue Lage:

Stadt Solms, Stadtteil Burgsolms

Erneute Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Zeitraum vom:

11/10/2024

bis

01/11/2024

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Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit den dazugehörigen Stellplatzflächen.
Der Geltungsbereich des Plangebiets liegt im nördlichen Bereich der dicht bebauten Siedlungslage von Burgsolms und besitzt eine Größe von ca. 0,4 ha.
Die Planung dient der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum durch Nachverdichtung im Siedlungsbereich. Es werden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB (die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000 Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) genannten Schutzgüter.
Insofern sind die rechtlichen Rahmenbedingungen nach § 13a Abs. 1 BauGB für die Umsetzung der Planung als sog. „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ beschleunigten Verfahren gegeben.

Verfahren: Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Mit der Beteiligung wird Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt den Inhalt nachvollziehen kann. Wir bitten Sie daher um Stellungnahme im Zeitraum vom:

vom 11.10.2024 bis einschließlich 01.11.2024

Die Abgabe der Stellungnahme soll per E-Mail unter Angabe des Projektes erfolgen.

Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die sich die Möglichkeit zur Stellungnahme auf die nachfolgend genannten Änderungsinhalte beschränken:
Die Änderungsinhalte sind in Kapitel 4.2.1 der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und beschränken sich räumlich auf die zwischen der geplanten Bebauung und dem Solmsbach im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegenden Flächen. Aufgrund der Beurteilung dieses Bereichs als „Außenbereich im Innenbereich“ durch die obere Wasserbehörde musste der als „private Grünfläche“ festgesetzte Gewässerrandstreifen von bislang 5m auf 10m Breite ausgedehnt werden (§ 23 Abs. 1 Hess. Wassergesetz). Dadurch verkleinert sich der westlich angrenzende Bereich, in dem ein Teil der erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden sollen und der bislang als nicht überbaubare Grundstücksfläche des „allgemeinen Wohngebietes“ festgesetzt war. Aufgrund der o.g. Außenbereichseinstufung musste dieser Bereich aus rechtlich formalen Gründen in die Festsetzung als „Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung – private Stellplatzfläche“ umdeklariert werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In einem Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich belegt.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus dem vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
• Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet
• Grundwasserschutz
• Bodenschutz
• Immissionsschutz
• Behandlung von Niederschlagswasser
• Starkregen
• Stadtklima, Klimawandel

Planungsunterlagen: Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsbestandteile stellen PDF Dateien dar, die z.B. mit dem kostenlosen Programm „Adobe Reader“ am Rechner gelesen und ausgedruckt werden können.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular