Planungsinhalt: Der vorliegende Bebauungsplan dient der abschließenden Definition des Zulässigkeitsrahmens innerhalb eines überwiegend bebauten Gebietes in der Siedlungslage von Sinn. Dabei soll die besondere städtebauliche Struktur dieses Gebietes, die sich durch besondere Bebauungsformen (z.B. die „Treppenhäuser“ im Bereich der Königsberger Straße, Danziger Straße, Berliner Straße und Karlsbader Straße – nur östlicher Abschnitt) kennzeichnet, gesichert und – wo städtebaulich vertretbar – noch Nachverdichtungsmöglichkeiten geschaffen werden..
Verfahren: Die Gemeinde hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Mit der Beteiligung wird Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Wir bitten Sie daher um Stellungnahme im Zeitraum vom:
vom 10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024
Die Abgabe der Stellungnahme kann auch per E-Mail unter Angabe des Projektes und Ihrer Funktion oder Dienststelle erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Planungsunterlagen: Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsbestandteile stellen PDF Dateien dar, die z.B. mit dem kostenlosen Programm „Adobe Reader“ am Rechner gelesen und ausgedruckt werden können.