Bebauungsplan „Treppengebiet“

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Genaue Lage:
Gemeinde Sinn, Ortsteil Sinn
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Zeitraum vom:
10/06/2024
bis
12/07/2024
.

Planungsinhalt: Der vorliegende Bebauungsplan dient der abschließenden Definition des Zulässigkeitsrahmens innerhalb eines überwiegend bebauten Gebietes in der Siedlungslage von Sinn. Dabei soll die besondere städtebauliche Struktur dieses Gebietes, die sich durch besondere Bebauungsformen (z.B. die „Treppenhäuser“ im Bereich der Königsberger Straße, Danziger Straße, Berliner Straße und Karlsbader Straße – nur östlicher Abschnitt) kennzeichnet, gesichert und – wo städtebaulich vertretbar – noch Nachverdichtungsmöglichkeiten geschaffen werden..

Verfahren: Die Gemeinde hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Mit der Beteiligung wird Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Wir bitten Sie daher um Stellungnahme im Zeitraum vom:

vom 10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024

Die Abgabe der Stellungnahme kann auch per E-Mail unter Angabe des Projektes und Ihrer Funktion oder Dienststelle erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Planungsunterlagen: Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsbestandteile stellen PDF Dateien dar, die z.B. mit dem kostenlosen Programm „Adobe Reader“ am Rechner gelesen und ausgedruckt werden können.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular