Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 26.03.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Münster“ nordwestlich der Siedlungslage des Ortsteils Münster beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom: Montag, den 23.02.2026 bis einschließlich Freitag, den 27.03.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
