Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohn- und Mischgebietes, das auf die mittel- bis langfristige nachfrageorientierte Siedlungsentwicklung ausgelegt ist.
Die Gemeinde Lohra hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.
Die vollständigen Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom Dienstag, den 22.04.2025 bis einschließlich Freitag, den 23.05.2025 öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: info@gemeinde-muecke.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden.