Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines dörflichen Wohngebietes, das sich an der örtlichen Bedarfslage orientiert. Dabei sollen insbesondere Belange des Boden- und Hochwasserschutzes, der Landwirtschaft sowie der im Südwesten angrenzenden denkmalgeschützten Gesamtanlage im Rahmen der Entwurfserarbeitung berücksichtigt werden.
Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan werden im Zeitraum vom Montag den 26.05.2025 bis einschließlich Freitag den 27.06.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail eingereicht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.