Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Frohnhäuser Mühle“

Genaue Lage:

Stadt Gladenbach, Stadtteil Frohnhausen

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Zeitraum vom:

21/09/2026

bis

23/10/2026

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Frohnhäuser Mühle“ beschlossen.

Die historische „Frohnhäuser Mühle“ ist ein das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäudeensemble. Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, eine attraktive Nutzung der Gebäude und des Umfelds der Mühle planungsrechtlich zu steuern. Die Planung soll der baulichen Entwicklung des gesamten Komplexes dienen. Es ist vorgesehen, das Plangebiet künftig als „Sondergebiet Pferdehof“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung festzusetzen. Dabei soll ein Nutzungsmix u.a. aus Wohnen, Ferienwohnen, Seminarräumen, Büro- und Geschäftsräumen, Pferdehaltung mit Pensionstierhaltung sowie einer Reithalle festgesetzt werden. Nach Änderung des Flächennutzungsplans soll der Planbereich künftig als „Sonderbaufläche“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Pferdehof/Wohnen“ dargestellt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden. Die Gemeinde hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Vorentwurfsunterlagen zur FNP-Änderung und ein Konzeptentwurf zur Umweltprüfung für die Bauleitpläne werden daher im Zeitraum vom Montag, den 21.09.2026 bis einschließlich Freitag, den 23.10.2026 im Internet zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (per E-Mail) eingereicht werden.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular