Bebauungsplan „Feuerwehr Ebersgöns“

Genaue Lage:

Stadt Butzbach, Stadtteil Ebersgöns

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Zeitraum vom:

11/11/2026

bis

14/12/2026

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 20.07.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehr Ebersgöns“ beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehr- und Mehrzweckgebäudes am nördlichen Siedlungsrand von Ebersgöns.

Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans:
• Entwurf des Bebauungsplans (Planteil, textliche Festsetzungen und Begründung)
• Umweltbericht,
• Artenschutzbeitrag,
• Lärmgutachten und
• die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

werden in der Zeit von:
Mittwoch, den 11.11.2026 bis einschließlich Montag, den 14.12.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbeson-dere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.
In dem ergänzend dazu erfolgten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit artenschutzrechtli-chen Belangen fachgutachterlich dargelegt.
Die Vereinbarkeit der Planung mit immissionsschutzrechtlichen Anforderungen wurde im Rahmen eines Lärmimmissionsgutachtens geprüft.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
• Vorsorgender Bodenschutz / Flächenverbrauch
• Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
• Altlasten / nachsorgender Bodenschutz
• Immissionsschutz
• Niederschlagswasserbehandlung
• Ableitung und Behandlung von Abwasser
• Umweltprüfung, Konfliktanalyse
• Vermeidung von Vogelschlag
• Arten- und Biotopschutz
• Begrenzung von Lichtemissionen (Lichtverschmutzung / Insektenschutz)
• naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular