FNP-Änderung „Solarthermieanlage Rüdigheim“

Genaue Lage:

Stadt Amöneburg, Stadtteil Rüdigheim

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Zeitraum vom:

18/11/2024

bis

20/12/2024

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Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechltichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung einer Solarthermieanlage inkl. Wärmespeicher zum Aufbau eines Nahwärmenetz in Rüdigheim. Die hierfür vorgesehenen Flächen liegen östlich der Siedlungslage von Rüdigheim im Bereich des ehemaligen Sportplatzes. Dort soll ein Speicherbehälter mit einem Volumen von 15.000 kbm aufgestellt werden, in dem die auf den benachbarten Flächen in Solarthermiemodulen erzeugte Wärme gespeichert und in das Ortsnetz gespeist werden soll. Gem. § 2 EEG 2023 sind derartige Anlagen im „überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit“.

Die Stadt Amöneburg hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.

Die vollständigen Entwurfsunterlagen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Zeitraum vom Montag, den 18.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 20.12.2024 öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: bauamt@amoeneburg.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular