Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingen (Upland) hat in ihrer Sitzung am 08.09.2025 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Usseln“ am östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Usseln gefasst.
Allgemeines Planungsziel ist die Einbeziehung des Plangebietes in die angrenzend festgesetzten Gewerbeflächen durch Umwidmung der bisherigen Festsetzung als „Straßenverkehrsflächen“ in die neue Ausweisung als „Gewerbegebiet“ (GE, gem. § 8 BauNVO). Diese Änderungsinhalte berühren nicht die Grundzüge des Bebauungsplans, insofern wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Die Gemeinde hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung werden im Zeitraum vom Montag den 19.10.2026 bis einschließlich Freitag den 22.11.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail eingereicht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
