Bebauungsplan „Lagerplatz und Grünschnittannahme Lanneshofweg“

Genaue Lage:

Gemeinde Künzell, Ortsteil Künzell-Bachrain

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Zeitraum vom:

24/06/2026

bis

24/07/2026

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Lagerplatz und Grünschnittannahme Lanneshofweg“ beschlossen.

Allgemeines Planungsziel des Bebauungsplans ist die Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die inhaltliche Neuausrichtung der bestehenden Annahmestelle für Grünschnitt und deren Erweiterung um einen Lagerplatz für überwiegend unbelastetes Aushubmaterial (verschiedene Bodenarten, Straßenkehricht, u.ä.) östlich der Siedlungslage von Künzell-Bachrain.

Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden im Zeitraum vom Mittwoch, den 24.06.2026 bis einschließlich Freitag, den 24.07.2026 im Internet zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse: u.uebelacker@kuenzell.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro: beteiligung@grosshausmann.de,  alternativ auch über das Kontaktfeld, übermittelt werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular