Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gedern hat in ihrer Sitzung am 25.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Steigerwald, 1. Änderung“ beschlossen.
Das Plangebiet stellt sich als bebautes Wohngebiet dar. Es werden im Rahmen der Planung moderate Anpassungen mit dem Ziel einer Nachverdichtung innerhalb der Siedlungslage vorgenommen. Konkret soll die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung neu justiert und eine geringfügig höhere Ausnutzung der Wohnbaugrundstücke ermöglicht werden (insbesondere GFZ, Grundflächen und Geschossigkeit). Das „Wohngebiet Steigerwald“ wird weiterhin bzgl. der Art der baulichen Nutzung als „reines Wohngebiet“ (WR) festgesetzt.
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung sowie sonstigen Maßnahmen der Innenentwicklung und soll daher nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Wohngebiet Steigerwald, 1. Änderung“ werden im Zeitraum vom Montag, den 27.04.2026 bis einschließlich Freitag, den 29.05.2026 im Internet zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse: info@gedern.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro übermittelt werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Gedern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
