Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung eines Großpufferspeichers im Bereich des bestehenden Blockheizkraftwerks am Nordwestlichen Ortseingang von Oberrosphe.
Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung werden im Zeitraum vom Montag den 12.01.2026 bis einschließlich Freitag den 13.02.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail eingereicht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
