Bebauungsplan Nr. 11 „Teilgebiet Kolnhäuser Straße, 2. Änderung“

– Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB –
Genaue Lage:

Stadt Lich, Kernstadt

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Zeitraum vom:

14/07/2025

bis

15/08/2025

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Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung durch Wohnbebauung im westlichen Siedlungsbereich der Kernstadt.

Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan werden im Zeitraum vom Montag den 14.07.2025 bis einschließlich Freitag den 15.08.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail eingereicht werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular