Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuausrichtung eines ehemals gewerblich genutzten Areals zu einem verdichteten, urbanen Quartier.
Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden
im Zeitraum vom Montag den 27.10.2025 bis einschließlich Freitag den 21.11.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten Planinhalten (siehe Kapitel 3.2.2 der Begründung zum Bebauungsplan) während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail eingereicht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
