Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingen (Upland) hat in ihrer Sitzung am 19.02.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Ortslage, 27. Änderung – Eimbergterrassen“ im Ortsteil Willingen beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Sonnenwegs. Es ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4 „Ortslage“ vorwiegend als „reines Wohngebiet“ festgesetzt. Künftig soll im Plangebiet eine Festsetzung als „allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie als „Sondergebiet, das der Erholung dient“ (hier konkret als „Ferienhausgebiet“) gem. § 10 BauNVO erfolgen.
Der Bebauungsplan dient Maßnahmen der Innenentwicklung und soll nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.