Bebauungsplan Nr. 4 „Ortslage, 27. Änderung – Eimbergterrassen“

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Genaue Lage:

Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 (2) Nr. 3 BauGB

Zeitraum vom:

05/05/2025

bis

13/06/2025

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingen (Upland) hat in ihrer Sitzung am 19.02.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Ortslage, 27. Änderung – Eimbergterrassen“ im Ortsteil Willingen beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Sonnenwegs. Es ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4 „Ortslage“ vorwiegend als „reines Wohngebiet“ festgesetzt. Künftig soll im Plangebiet eine Festsetzung als „allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie als „Sondergebiet, das der Erholung dient“ (hier konkret als „Ferienhausgebiet“) gem. § 10 BauNVO erfolgen.

Der Bebauungsplan dient Maßnahmen der Innenentwicklung und soll nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular