Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung einer rd. 25 ha großen Freiflächen-Photovoltaikanlage im Südwesten von Grebenau. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“ (§ 2 EEG – „Erneuerbare Ener-gien-Gesetz“ vom 21. Juli 2014, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Ok-tober 2024 geändert worden ist)
Die Stadt Grebenau hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.
Die vollständigen Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom Montag, den 24.02.2025 bis einschließlich Dienstag, den 25.03.2025 öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: info@grebenau.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden.