Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingen (Upland) hat in ihrer Sitzung am 04.04.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Zukunftswohnen Stryckpark“ und die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich beschlossen.
Die Bauleitplanung dient der Schaffung eines planungsrechtlichen Rahmens für die Umsetzung einer Gesamtkonzeption des Inklusionslebens, eingebettet in den Stryckpark, mit gemeinschaftlich nutzbaren Freiflächen für gemeinsame Aktivitäten, die Begegnung und die naturbezogene Naherholung.
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan inkl. Konzeptentwurf zur Umweltprüfung liegen im Zeitraum vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 öffentlich aus.
Stellungnahmen können von Jedermann, vorzugsweise digital, an die Gemeinde Willingen (Upland) unter der E-Mail-Adresse: post@gemeinde-willingen.de oder an das, mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro unter: beteiligung@grosshausmann.de eingereicht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.