1. Änderung des Bebauungsplans „Zum Langenberg 22“

Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Genaue Lage:

Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Zeitraum vom:

16/06/2025

bis

18/07/2025

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Allgemeines Planungsziel ist die geringfügige Anpassung des planungsrechtlichen Rahmens an die Anforderungen der geänderten Erschließungs- und Bebauungskonzeption. Die Gemeinde Willingen (Upland) hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der  Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung werden im Zeitraum vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB im Internet zur Einsichtnahme und Stellungnahme bereitgestellt. Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: post@gemeinde-willingen.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse: beteiligung@grosshausmann.de übermittelt werden. Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt wird.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular