In der Stadtmitte Stadtallendorfs sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neugestaltung zentraler Bereiche geschaffen werden. Insbesondere der vorhandene Gebäudekomplex im Bereich Am Markt und der Marktstraße soll ergänzt werden. Es ist geplant, Teilbereiche der Immobilie baulich aufzustocken, im südlichen Grundstücksbereich mit Orientierung zur benachbarten Main-Weser-Bahn soll ein neues mehrgeschossiges Gebäude entstehen. Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Nachverdichtungen und Nutzungserweiterungen geschaffen werden. U.a. ist eine Änderung der Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und den überbaubaren Grundstücksflächen erforderlich.
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung sowie sonstigen Maßnahmen der Innenentwicklung und wird daher als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13a BauGB im „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum der Kernstadt Stadtallendorfs. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Stadtallendorf, Flur 29 folgende Flurstücke: 25/4, 60/4, 60/6, 68/38 (tlw.), 68/46 (tlw.), 117/33 (tlw.), 117/37 (tlw.), 117/50, 117/56, 117/61 (tlw.), 200. Das Plangebiet besitzt eine Größe von rd. 1,6 ha.
Verfahren:
Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Mit der Beteiligung wird Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, damit die Stadt Stadtallendorf den Inhalt nachvollziehen kann.
Es besteht die Möglichkeit zur Übermittlung Ihrer Stellungnahme im Zeitraum vom:
26.08.2024 bis einschließlich 04.10.2024
Diese sollen elektronisch als E-Mail unter Angabe des Projekttitels übermittelt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen zum Bebauungsplan werden als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.