Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 31.03.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 106 „Ehemaliges TNT-Zwischenlager“ sowie die dazugehörige 77. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen.
Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist es, die Voraussetzung für einen langfristigen Betrieb der vorhandenen Anlagen des ehemaligen „TNT-Zwischenlagers“ an der Niederrheinischen Straße sowie weitere bauliche Nutzungen auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans und der FNP-Änderung wird die baurechtliche Grundlage für eine nachhaltige Strukturierung und Entwicklung der Flächen gelegt. Im Rahmen der Planungen für den Bebauungsplan soll eine Festsetzung der Baugebietsflächen als „Industriegebiet“ (GI) erfolgen. Durch die FNP-Änderung erfolgt künftig innerhalb des Plangebiets eine Darstellung als „gewerbliche Baufläche“.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden. Die Vorentwurfsunterlagen zur 77. FNP-Änderung werden im Zeitraum vom 30.09.2024 bis einschließlich 01.11.2024 öffentlich zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen und Anregungen können im o.g. Zeitraum abgegeben werden.