Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siegbach hat in ihrer Sitzung am 28.08.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „In den hintersten Lappen“ am südlichen Siedlungsrand des Ortsteils Oberndorf beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung eines Wohngebietes, das an der örtlichen Nachfrage orientiert ist und bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde durch die Darstellung als „Wohnbaufläche“ (W) für die Wohn-Siedlungsentwicklung vorgesehen ist.
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom: Montag, den 13.10.2025 bis einschließlich Freitag, den 14.11.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt in elektronischer Form, abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.