Allgemeine Planungsziele sind die Aufhebung der bisher geltenden Verpflichtung zur Umsetzung begrünter Dächer sowie die Anhebung der zulässigen Vollgeschosse von bislang I auf II, bei unveränderten Höhenbeschränkungen. Die Änderungsinhalte berühren nicht die Grundzüge des Bebauungsplans. Daher wird die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Die Entwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung werden im Zeitraum vom Montag den 27.04.2026 bis einschließlich Freitag den 29.05.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail eingereicht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
