Allgemeines Planziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rah-menbedingungen für die Entwicklung dringend benötigter Wohnbauflächen, die bereits durch eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan planerisch vorbereitet sind.
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden im Zeitraum vom
Montag den 16.06.2025 bis einschließlich Freitag den 18.07.2025
öffentlich zur Verfügung gestellt.
Stellungnahmen können während der o.g. Veröffentlichungsfrist per E-Mail abgegeben werden.