Bebauungsplan „Vor den langen Strichen, 9. Änderung – Am Lindenstruthsweg“

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Genaue Lage:

Gemeinde Lohra, Ortsteil Lohra

Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Zeitraum vom:

17/08/2026

bis

18/09/2026

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplans „Auf den langen Strichen“ im Ortsteil Lohra beschlossen. Die Planänderung dient insbesondere der ergänzenden Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche innerhalb des als Gewerbegebiet (GE) festgesetzten Plangebiets. Die Bauleitplanung wird gemäß § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich besitzt eine Größe von rund 0,7 ha und umschließt die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Lohra; Flur 23: 290 (tw.), 291/1, 291/2, 291/4, 291/5, 291/6, 291/7, 292.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Auf den langen Strichen, 9. Änderung“ (Begründung, Textliche Festsetzungen, Planteil) werden im Zeitraum vom Montag, den 17.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 18.09.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse info@lohra.de übermittelt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lohra deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular