Bebauungsplan Nr. 70 „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“

Genaue Lage:

Stadt Linden, Stadtteil Leihgestern

Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Zeitraum vom:

26/08/2024

bis

27/09/2024

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“ beschlossen.

Die Stadt Linden plant im Stadtteil Leihgestern in Nachbarschaft zum Neubaugebiet „Nördlich Breiter Weg“ die Errichtung eines neuen Kinderspielplatzes. Durch den Bebauungsplan Nr. 70 „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben durch Festsetzung einer „öffentlichen Grünfläche“ (mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“) geschaffen werden. Ergänzend erfolgt in einem Teilbereich des Bebauungsplans eine Festsetzung von „privaten Grünflächen“ als Erholungsgärten. Der geplante Spielplatz befindet sich an zentraler Stelle zwischen den unterschiedlichen Siedlungsbereichen im Norden von Leihgestern. Der Standort besitzt somit sehr gute Voraussetzungen für eine wohnungsnahe Versorgung mit Spielanlagen für Kinder.

Folgende Flurstücke in der Gemarkung Leihgestern werden überplant:

Flur 1: 469/1, 470/1, 471/1, 473, 474/1, 474/2, 1004 (tw.), 1070 (tw.), 1071 (tw.)

Flur 3: 541 (tw.)., 599 (tw.).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt eine Größe von ca. 0,6 ha.

Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Mit der Beteiligung wird Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, damit die Stadt Linden den Inhalt nachvollziehen kann.

Es besteht die Möglichkeit zur Übermittlung Ihrer Stellungnahme im Zeitraum vom:

26.08.2024 bis einschließlich 27.09.2024

Diese sollen elektronisch als E-Mail unter Angabe des Projekttitels übermittelt werden.

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen zum Bebauungsplan werden als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.

Ihre Stellungnahme:

Über das nachfolgende Textfenster haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem laufenden Beteiligungsverfahren abzugeben. Bitte nennen Sie dabei das Projekt und teilen uns auch Ihre E-Mailadresse mit, damit wir Ihnen gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitteilen können, ob und wie Ihre vorgebrachten Hinweisen und Anregungen berücksichtigt wurden.

Stellungnahme Formular